Wichtige Informationen für alle AG, GmbH und Genossenschaften!

Das Parlament hat neue wichtige Bestimmungen, was die Meldepflicht für

- Inhaber- und für Namenaktionäre nicht kotierter Aktiengesellschaften,
- GmbH-Anteilsinhaber, sowie für
- Genossenschafter

anbetrifft, verabschiedet.

Gleichzeitig entstehen dadurch für Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften neue Verzeichnis- und Aufbewahrungspflichten.

Diese Bestimmungen sind am 1. Juli 2015 in Kraft getreten!

Die Details über diese Bestimmungen entnehmen Sie aus folgendem Dokument:

Wichtige Informationen für alle AG, GmbH und Genossenschaften!
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