Aktuelle rechtliche Informationen auf einen Blick

Covid-19

Aktuelle rechtliche Informationen auf einen Blick

3. Juli agvs-upsa.ch – Mit den neuesten Entscheiden des Bundesrats hat sich die rechtliche Lage verändert. Neu gilt beispielsweise eine Maskenpflicht in ÖV oder eine zehntägige Quarantäne für Einreisende aus Risikogebieten. Doch welche bekannten Massnahmen gelten noch?

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Neu gilt ab 6. Juli eine Maskenpflicht im ÖV. Quelle: Istock

cst. Die neueste Version des Factsheets «Rechtliche Informationen zum Coronavirus», das die Rechtsabteilung des AGVS zu Beginn der Corona-Pandemie ausgearbeitet hat und immer wieder auf den neusten Stand bringt, klärt rasch und in einfachen Worten, was Betriebe über die aktuelle Situation wissen müssen. Dabei beantwortet es Fragen rund ums Reisen in Risikogebiete, zu den Pflichten des Arbeitgebers und die Schutzmassnahmen, die er ergreifen darf. Beantwortet werden zum Bespiel auch die Fragen, ob ein Mitarbeiter Grippesymptome dem Vorgesetzten melden muss, ob sich Unternehmen gegen solche Ausfälle versichern können sowie wann der Lohn geschuldet ist und wann nicht. Nicht zuletzt wird aufgezeigt, was ein Betrieb beachten muss, wenn er eine Ausstellung beziehungsweise Messe durchführen will, wie die Schutzmassnahmen eingehalten werden können und welche Informationen beim Contact Tracing erhoben werden müssen.

Zu beachten dabei ist, dass einzelne Bestimmungen kantonal verschärft werden können. So hat zum Beispiel der Kanton Tessin am Freitagnachmittag beschlossen, Menschenansammlungen von mehr als 30 Personen wieder zu verbieten und dass Ausgehlokale pro Abend maximal 100 Personen bewirten dürfen. Weiter müssen im Jura und im Kanton Waadt ab 6. Juli beim Einkaufen Schutzmasken getragen werden.

Hier geht’s zum aktualisierten Factsheet mit Gültigkeit ab 6. Juli.
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