Anpassung der Energieetikette für Neuwagen ab 1. Januar 2021

Energieetikette

Anpassung der Energieetikette für Neuwagen ab 1. Januar 2021

2. Juli 2020 agvs-upsa.ch – Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hat die Energieeffizienz-Kategorien der Energieetikette für Personenwagen neu eingeteilt. Die Anpassung erfolgt im Rahmen der gemäss Energieeffizienzverordnung (EnEV) vorgeschriebenen jährlichen Überprüfung. Dadurch wird sichergestellt, dass erneut nur ein Siebtel aller Neuwagenmodelle in die beste Effizienz-Kategorie A fällt. Die neuen Kategorien gelten ab 1. Januar 2021.


Das Uvek die Energieeffizienz-Kategorien der Energieetikette für Personenwagen neu eingeteilt. Quelle Istock

pd. Seit März 2003 muss die Energieetikette für Personenwagen gut sichtbar bei jedem zum Verkauf angebotenen Neuwagen angebracht sein. Die Energieetikette unterteilt die Personenwagen in sieben Effizienzkategorien von A bis G. A steht für ein energieeffizientes, G für ein vergleichsweise ineffizientes Fahrzeug. Daneben enthält die Etikette weitere Angaben wie zum Beispiel zum Treibstoffverbrauch oder zu den CO2-Emissionen und ermöglicht so einen energie- und umweltbewussten Autokauf.

Die wichtigsten Änderungen
Die Grundlagendaten der Energieetikette werden vom UVEK jährlich aktualisiert und neu berechnet. Dabei werden auch die Faktoren zur Berechnung der Primärenergie-Benzinäquivalente und der CO2-Emissionen aus den Vorprozessen überprüft: Sie werden an die neuen Erkenntnisse aus Wissenschaft und Technik und an die internationalen Entwicklungen angepasst.

Anpassungen gab es bei der Elektrizität. Dies weil der Lieferantenstrommix auf Basis der aktuellsten verfügbaren Daten neu berechnet wurde. Er enthält nun geringere Anteile von Importstrom und nicht überprüfbaren Energieträgern.

Auch beim Wasserstoff gab es Anpassung. Dies weil der Wasserstoffmix ab Schweizer Tankstellen neu einen höheren Anteil an Wasserkraft-Strom enthält.

Der Durchschnitt der CO2-Emissionen wird auf der Energieetikette seit dem 1. Januar 2020 nicht mehr angezeigt. Der Wert muss aber weiterhin in Preislisten und Online-Konfiguratoren angegeben werden. Im Jahr 2020 lag der Wert bei 174 g/km (auf Basis von WLTP-Daten gerechnet) bzw. 142 g/km basierend auf NEFZ-Werten.

Für das Jahr 2021 beträgt der Wert neu 169 g/km (WLTP) bzw. 136 g/km (NEFZ). Diese Werte berechnen sich auf Basis der Neuwagen, die zwischen 1. Juni 2019 und 31. Mai 2020 neu in Verkehr gesetzt wurden.

Berechnungsmethodik und NEFZ/WLTP
Per 1. Januar 2020 wurde die Methodik zur Berechnung der Energieeffizienz-Kategorien neuer Personenwagen geändert. Bei der Einteilung für die Energieetikette wird das Leergewicht nicht mehr berücksichtigt. Zeitgleich erfolgte die Umstellung vom bisherigen Prüfverfahren NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) auf das neue Prüfverfahren WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedures). Deshalb müssen sämtliche Angaben in den Kundeninformationen auf WLTP-Werten basieren, sofern solche vorhanden sind. Eine Ausnahme gilt für Fahrzeuge, die lediglich über NEFZ-Angaben verfügen und für die keine WLTP-Werte berechnet werden können, beispielsweise Lagerfahrzeuge.
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