Datenschutz: Europa geht vor

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Datenschutz: Europa geht vor

2. Oktober 2018 agvs-upsa.ch - Am Freitag endete die Herbstsession der eidgenössischen Räte. Thema war auch die Revision des Datenschutzgesetzes. National- und Ständerat haben die Revision in zwei Etappen aufgesplittet.



sco. Dass die Revision längst überfällig ist, zeigt ein Blick in die aktuelle Gesetzgebung. Sie stammt aus dem Jahr 1993, als das Internet gerade erst laufen lernte. Nun soll das Datenschutzgesetz den technologischen und wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst werden. Die Daten der Schweizer Bürgerinnen und Bürger sollen besser geschützt werden. Konkret sollen Unternehmen, die Daten erheben, die betroffenen Personen künftig über die Erhebung informieren müssen. Firmen und Websites sollen nur jene Daten sammeln, die sie für die Bereitstellung ihres Dienstes benötigen, und sie müssen beim Benutzer eine explizite Einwilligung einholen, dass sie seine Daten verarbeiten.

Neues EU-Recht seit Mai
Seit Ende Mai ist in der EU ein strengeres und umfassenderes Datenschutzgesetz (DSVGO) in Kraft. Dies ist der Grund, warum in den vergangenen Wochen und Monaten zahlreiche Mails in unseren Postfächern lagen mit der Bitte um Zustimmung zu aktualisierten Geschäftsbedingungen. Will die Schweiz gegenüber der EU ihren Status als Drittstaat mit einem «angemessenen Datenschutzniveau» behalten, muss sie nachziehen und die zu den Schengen-Verträgen gehörende EU-Richtlinie 2016/680 innert einer vorgegebenen Frist umsetzen. Andernfalls würde eine grenzüberschreitende Datenübermittlung erschwert - mit negativen Folgen für die Schweizer Wirtschaft.

National- und Ständerat haben sich in der Herbstsession entschieden, die Vorlage aufzuteilen und zunächst die für Schengen relevanten Bestimmungen anzupassen. Inhaltlich handelt es sich um den Schutz von Personendaten im Strafrecht.

Komplexe Fragen auch für die Autobranche
Damit ist der Weg frei, die Totalrevision des Datenschutzgesetzes ohne Zeitdruck anzugehen. Die Revision betrifft auch die Autobranche und enthält einige komplexe Fragen: Bei einem Navigationsgerät für ein Fahrzeug beispielsweise muss der Hersteller mit dem DSVGO der EU detailliert darlegen, welche Daten erhoben werden, wofür und wo und wie lange sie gespeichert werden. Stets besteht die Möglichkeit, dies zu unterbinden. Diese Einschränkung muss indes meist mit einer Beeinträchtigung der Dienstleistung erkauft werden. In einigen Fällen ist eine Zurückweisung sogar mit der Beendigung der geschäftlichen Beziehung verbunden, wenn zum Beispiel ein Navigationsgerät den Standort des Nutzers nicht mehr erfassen darf.

Am letzten Tag der Herbstsession sprachen sich sowohl National- (182 Ja, 11 Nein) wie Ständerat (45 Ja, 0 Nein) mit grossem Mehr für die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/680 «zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung» an. Die Totalrevision dürfte bereits in der Wintersession ab 26. November auf der Traktandenliste stehen. Ziel des Parlaments ist, das Datenschutzgesetz 2019 fertig beraten zu haben.
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