Selbstständig Service- und Reparaturarbeiten an Motor, Fahrwerk und Antrieb ausführen sowie einfache Reparaturen in der Fahrzeugelektrik übernehmen: In diesen Bereichen sind die Automobil-Fachleute tätig.

Ebenfalls zur Ausbildung gehört die Führerprüfung, wobei der Ausbildungsbetrieb die Kosten für mindestens 15 Fahrstunden in der jeweiligen Fahrzeugkategorie übernimmt.

Voraussetzungen sind eine abgeschlossene Volksschule mittlerer Schulstufe und ein bestandener Eignungstest. Diesen organisieren die AGVS-Sektionen.

Die Grundbildung dauert insgesamt drei Jahre. Nach dem ersten Ausbildungsjahr findet eine Standortbestimmung statt. Um die berufliche Praxis und die schulische Bildung zu ergänzen, gehören überbetriebliche Kurse zur Ausbildung: im ersten Ausbildungsjahr 16 Tage, im zweiten Jahr 12 Tage und im letzten Jahr 12 Tage.


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Grundlagendokumente Verordnung 20.12.2006


Grundlagendokumente Verordnung gültig ab 01.01.2018

  • Verordnung über die berufliche Grundbildung Automobil-Fachmann/-frau EZF vom 01.01.2018 [PDF]
  • Bildungsplan Automobil-Fachmann/-frau EFZ vom 01.01.2018 [PDF]
  • Bildungsbericht Automobil-Fachmann/-frau EFZ vom 01.01.2018 [Word]
  • Ausbildungskontrolle Automobil-Fachmann/-frau EFZ vom 01.01.2018 [Excel]
  • Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes für Automobil-Fachmann/-frau EFZ vom 01.01.2018 [PDF]

Bildungsordner Automobil-Fachmann/-frau EFZ

Überblick erwünscht? Hier stehen alle Dokumente für den Bildungsordner zum Herunterladen bereit.


Freie Prüfungsserien


Der AGVS-Berater:  arnold.schoepfer@agvs-upsa.ch


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