Anpassung der Energieetikette für Neuwagen

UVEK

Anpassung der Energieetikette für Neuwagen

10. Juli 2023 agvs-upsa.ch – Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Energieeffizienz-Kategorien der Energieetikette für Personenwagen neu eingeteilt. Die Anpassung erfolgt im Rahmen der jährlichen Überprüfung, die in der Energieeffizienzverordnung (EnEV) vorgeschrieben ist.



pd. Seit März 2003 muss die Energieetikette für Personenwagen gut sichtbar bei jedem zum Verkauf angebotenen Neuwagen angebracht sein. Die Energieetikette unterteilt die Personenwagen in sieben Effizienzkategorien von A bis G: A steht für ein energieeffizientes, G für ein vergleichsweise ineffizientes Fahrzeug. Daneben enthält die Etikette weitere Angaben wie zum Beispiel zum Treibstoffverbrauch oder zu den CO2-Emissionen und ermöglicht so einen energie- und umweltbewussten Autokauf.

Die wichtigsten Änderungen
Die Grundlagendaten der Energieetikette werden vom UVEK jährlich aktualisiert und neu berechnet. Dabei werden auch die Faktoren zur Berechnung der Primärenergie-Benzinäquivalente und der CO2-Emissionen aus den Vorprozessen überprüft: Sie werden an die neuen Erkenntnisse aus Wissenschaft und Technik und an die internationalen Entwicklungen angepasst.

Die Energieeffizienzkategorien werden seit dem 1. Januar 2023 auf Basis des Zielwerts der CO2-Emissionsvorschriften festgelegt. Als Grundlage für die Berechnung der Energieeffizienzkategorien werden die Primärenergie-Benzinäquivalente verwendet. Diese dienen zur einheitlichen Erfassung des Energieverbrauchs verschiedener Antriebstechnologien.

Die Aktualisierung hat zur Folge, dass bestimmte Automodelle ab 2024 in eine andere Energieeffizienzkategorie eingestuft werden. Ein Online-Tool zur Erstellung der Energieetiketten für 2023 und 2024 ist auf der BFE-Website verfügbar.

Der Durchschnitt der CO2-Emissionen aller im Zeitraum vom 1. Juni 2022 bis zum 31. Mai 2023 in Verkehr gesetzten Neuwagen wird auf der Energieetikette nicht mehr angezeigt. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2020. Der Wert muss aber weiterhin in Preislisten und Online-Konfiguratoren angegeben werden. Im Jahr 2023 lag der Wert bei 129 g/km (auf Basis von WLTP-Daten gerechnet). Für das Jahr 2024 beträgt der Wert neu 122 g/km (WLTP). Hauptgrund für diese Absenkung ist die Zunahme der Verkäufe von Elektrofahrzeugen.
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